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Erbschaft- und Schenkungsteuer: Was viele nicht wissen

Erbschaft- und Schenkungsteuer: Was viele nicht wissen
In diesem Artikel

Wussten Sie, dass beim Erhalt einer Erbschaft oder einer größeren Schenkung eine Steuer fällig werden kann, die bis zu 50 % des übertragenen Wertes beträgt? Die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer gehört zu den am wenigsten verstandenen Steuerarten — dabei kann sie in besonders emotionalen Momenten wie dem Erhalt einer Erbschaft eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.

Laut Statistiken des Bundesfinanzministeriums werden jedes Jahr Milliardenwerte vererbt und verschenkt. Viele Familien werden kalt erwischt, wenn sie feststellen, dass sie Steuern zahlen müssen, bevor sie Vermögenswerte wie Immobilien, Fahrzeuge oder Wertpapiere auf ihren Namen übertragen können. In manchen Fällen kann die Nichtbeachtung steuerlicher Fristen zu Säumniszuschlägen und Zinsen führen.

In diesem Artikel erfahren Sie genau, was die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist, wann sie anfällt, wie sie berechnet wird, welche aktuellen Freibeträge und Steuersätze gelten und — am wichtigsten — wie Sie vorausschauend planen, um die steuerliche Belastung legal zu minimieren.

Was sind Erbschaft- und Schenkungsteuer?

Erbschaft- und Schenkungsteuer (geregelt im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, ErbStG) sind Steuern, die auf die Übertragung von Vermögen anfallen — in zwei konkreten Situationen:

  1. Erbschaftsteuer: Wenn jemand stirbt und Vermögen auf Erben übergeht
  2. Schenkungsteuer: Wenn eine Person Vermögen zu Lebzeiten an eine andere überträgt

In Deutschland erhebt ausschließlich der Bund diese Steuer, auch wenn die Einnahmen den Ländern zufließen. Das bedeutet, dass die Regeln bundesweit einheitlich gelten.

Wesentliche Merkmale der Erbschaft- und Schenkungsteuer

MerkmalBeschreibung
ArtBundessteuer (Einnahmen an Länder)
Auslösendes EreignisTod (Erbschaft) oder Schenkung zu Lebzeiten
SteuerschuldnerDer Erwerber (Erbe oder Beschenkter)
BemessungsgrundlageVerkehrswert des übertragenen Vermögens
Steuersätze7 % bis 50 % (je nach Steuerklasse und Wert)
Freibeträge20.000 € bis 500.000 € je nach Verwandtschaft
BesonderheitSchenkungsfreibetrag erneuert sich alle 10 Jahre

Ein wichtiges Merkmal ist die progressive Besteuerung: Je höher der Wert der Erbschaft oder Schenkung (über den Freibetrag hinaus), desto höher der Steuersatz.

Wann fallen Erbschaft- und Schenkungsteuer an?

Erbschaft- und Schenkungsteuer fallen in zwei klar definierten Situationen an:

1. Erbschaftsteuer (nach dem Tod)

Sie entsteht, wenn eine Person stirbt und ihr Vermögen auf gesetzliche Erben (nach BGB) oder testamentarische Erben (nach Testament) übergeht. Die Steuer muss vor der endgültigen Übertragung von Vermögenswerten beglichen sein.

Typische Situationen:

  • Erbe von Immobilien (Häuser, Wohnungen, Grundstücke)
  • Erbe von Fahrzeugen (Autos, Boote)
  • Erbe von Wertpapieren (Aktien, ETFs, Fonds)
  • Erbe von Bankguthaben und Finanzanlagen
  • Erbe von Unternehmensanteilen
  • Erbe von Kunst, Schmuck und Sammlungen

2. Schenkungsteuer (zu Lebzeiten)

Sie entsteht, wenn eine Person einer anderen Vermögen oder Rechte unentgeltlich und unwiderruflich zu Lebzeiten überträgt.

Typische Situationen:

  • Schenkung einer Immobilie von Eltern an Kinder
  • Übertragung von GmbH-Anteilen an Familienmitglieder
  • Schenkung von Geldbeträgen über dem Freibetrag
  • Schenkung von Fahrzeugen
  • Schenkung von Wertgegenständen

Wann fallen Erbschaft- und Schenkungsteuer NICHT an?

Es ist wichtig zu wissen, wann Sie keine Steuern zahlen müssen:

SituationGrund der Steuerfreiheit
Kleine SchenkungenFreibetrag: 20.000 € bis 500.000 € (je nach Verwandtschaftsgrad, alle 10 Jahre)
Hausrat und persönliche GegenständeBis 41.000 € steuerfrei (Steuerklasse I)
Selbst genutztes FamilienwohnheimSteuerfrei bei Ehegatten; bei Kindern bis 200 m² Wohnfläche
BetriebsvermögenUmfangreiche Begünstigungen (Verschonungsabschlag 85 % oder 100 %)
Schenkungen an gemeinnützige OrganisationenVollständig steuerfrei

Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland: Steuerklassen und Sätze

Das deutsche System teilt Erwerber in drei Steuerklassen ein:

SteuerklassePersonenkreis
Klasse IEhegatte, Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Enkel, Eltern (bei Erbschaft)
Klasse IIEltern (bei Schenkung), Geschwister, Nichten/Neffen, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten
Klasse IIIAlle übrigen Personen

Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad

PersonFreibetrag
Ehegatte / eingetragener Lebenspartner500.000 €
Kinder und Stiefkinder400.000 €
Enkel (wenn Eltern vorverstorben)400.000 €
Enkel (wenn Eltern noch leben)200.000 €
Eltern und Großeltern (Erbschaft)100.000 €
Geschwister, Nichten, Neffen20.000 €
Eltern (Schenkung), Schwiegerkinder20.000 €
Alle übrigen20.000 €

Steuersätze nach Steuerklasse und Wert

Steuerpflichtiger ErwerbSteuerklasse ISteuerklasse IISteuerklasse III
Bis 75.000 €7 %15 %30 %
75.001 € – 300.000 €11 %20 %30 %
300.001 € – 600.000 €15 %25 %30 %
600.001 € – 6.000.000 €19 %30 %30 %
6.000.001 € – 13.000.000 €23 %35 %50 %
13.000.001 € – 26.000.000 €27 %40 %50 %
Über 26.000.000 €30 %43 %50 %

Wichtig: Nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert. Für die meisten Familien in Deutschland fällt bei gut geplanter Übertragung kaum oder keine Steuer an.

So berechnen Sie die Erbschaft- und Schenkungsteuer

Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:

Grundformel

Verkehrswert des übertragenen Vermögens
- Abzüge (Schulden, Beerdigungskosten, Vermächtnisse)
= Bereicherung (Bemessungsgrundlage)
- Persönlicher Freibetrag
= Steuerpflichtiger Erwerb
× Steuersatz (nach Steuerklasse und Wertstufe)
= Erbschaft-/Schenkungsteuer

Praktisches Beispiel 1: Erbschaft in Steuerklasse I

Situation: Maria erbt nach dem Tod ihres Vaters ein Einfamilienhaus in München mit einem Verkehrswert von 600.000 €.

Berechnung:

  • Verkehrswert: 600.000 €
  • Beerdigungskosten (pauschal abzugsfähig): – 10.300 €
  • Verbindlichkeiten: – 50.000 €
  • Bereicherung: 539.700 €
  • Freibetrag Kind: – 400.000 €
  • Steuerpflichtiger Erwerb: 139.700 €
  • Steuersatz Steuerklasse I (bis 300.000 €): 11 %
  • Erbschaftsteuer: ca. 15.367 €

Praktisches Beispiel 2: Schenkungsplanung über 10 Jahre

Situation: Thomas möchte seiner Tochter 800.000 € in Aktien und Festgeld übertragen.

Ohne Planung:

  • Steuerpflichtiger Erwerb: 800.000 € – 400.000 € = 400.000 €
  • Steuersatz (300.001–600.000 €): 15 %
  • Schenkungsteuer: ca. 60.000 €

Mit Planung (Schenkung in zwei Tranchen à 400.000 € im Abstand von 10+ Jahren):

  • Schenkung 1: 400.000 € – 400.000 € Freibetrag = 0 € Steuer
  • Schenkung 2 (nach 10 Jahren): 400.000 € – 400.000 € Freibetrag = 0 € Steuer
  • Gesamte Schenkungsteuer: 0 €

Ersparnis durch Planung: 60.000 € — allein durch die clevere Nutzung der Zehn-Jahres-Frist.

Fristen und Verfahren

Die Steuer- und Meldepflichten folgen klaren gesetzlichen Vorgaben:

Meldefristen

EreignisFristFormular
Erbschaftsteuer3 Monate nach KenntnisErbschaftsteuererklärung beim Finanzamt
Schenkungsteuer3 Monate nach SchenkungSchenkungsteuererklärung
AnzeigeUnverzüglichAutomatisch durch Notare und Gerichte

Achtung: Bei verspäteter Abgabe drohen Verspätungszuschläge (bis zu 10 % der festgesetzten Steuer) und Zinsen (1,8 % jährlich nach aktueller BFH-Rechtsprechung).

Wer muss eine Erklärung abgeben?

Das Finanzamt fordert eine Erbschaftsteuererklärung auf Basis der Anzeige an. Zur Anzeige verpflichtet sind:

  • Notare (bei notariell beurkundeten Übertragungen)
  • Nachlassgerichte (bei Erbscheinen)
  • Banken und Versicherungen (bei Todesfallleistungen)
  • Der Erwerber selbst (innerhalb von 3 Monaten)

Steuerliche Befreiungen und Abzüge

Das deutsche Erbschaftsteuerrecht bietet zahlreiche Möglichkeiten, die Steuerbelastung zu reduzieren:

Wichtigste Befreiungen

  • Persönliche Freibeträge: 20.000 € bis 500.000 € (je nach Verwandtschaftsgrad, alle 10 Jahre erneuerbar bei Schenkungen)
  • Selbst genutztes Familienheim: Steuerfrei für Ehegatten; für Kinder steuerfrei bis 200 m² Wohnfläche (bei 10 Jahren Selbstnutzungspflicht)
  • Hausrat: bis 41.000 € steuerfrei (Steuerklasse I)
  • Persönliche Gegenstände wie Kleidung und Schmuck: bis 12.000 € steuerfrei
  • Betriebsvermögen: Verschonungsabschlag von 85 % (Regelverschonung) oder 100 % (Optionsverschonung) bei Erfüllung von Lohnsummenregelungen und Behaltensfristen

Wichtigste Abzüge

Der Erwerber kann abziehen:

  • Beerdigungskosten (pauschal 10.300 € oder tatsächliche Kosten)
  • Nachlassverbindlichkeiten (Schulden des Erblassers)
  • Verwaltungskosten des Nachlasses
  • Zugewendete Lasten und Auflagen

Legale Strategien zur Steuerminimierung

Es gibt legale Wege, die Erbschaft- und Schenkungsteuerbelastung zu senken:

  1. Zehnjahres-Schenkungsstrategie: Ausnutzung der Freibeträge alle 10 Jahre für maximale steuerfreie Übertragung
  2. Güterstand und Ehevertrag: Im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verdoppelt sich beim Tod der Freibetrag effektiv
  3. Familienheim-Schenkung: Selbst genutzte Immobilien steuerfrei an Ehegatten und (unter Bedingungen) an Kinder übertragen
  4. Betriebsvermögen-Gestaltung: Unternehmensvermögen mit Verschonungsabschlag übertragen
  5. Kettenschenkung: Schenkung an Kind, das seinerseits an Enkel schenkt — so werden mehrfach Freibeträge genutzt
  6. Stiftungslösung: Übertragung an Familienstiftung für langfristigen Vermögenserhalt

Warnung: Diese Strategien erfordern professionelle Begleitung durch Steuerberater und Fachanwälte für Erbrecht, um die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.

Bewertung des Vermögens: Was zählt wie viel?

Bei der Erbschaftsteuer zählt nicht immer der offensichtliche Preis eines Gegenstandes — das Finanzamt hat eigene Bewertungsregeln:

VermögensartBewertungsmethode
ImmobilienVerkehrswert nach Bewertungsgesetz (Bodenrichtwert, Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren)
BörsenpapiereKurswert am Steuertag
GmbH-Anteile / UnternehmenVereinfachtes Ertragswertverfahren (nach § 199 ff. BewG)
HausratGemeine Wert (Zeitwert)
LebensversicherungenRückkaufswert oder Versicherungssumme

Praxis-Tipp: Immobilien werden oft mit dem vom Finanzamt ermittelten Ertragswert bewertet, der häufig unter dem tatsächlichen Marktpreis liegt. Ein eigenes Gutachten kann in manchen Fällen einen niedrigeren Wert und damit weniger Steuer nachweisen.

Zusammenhang mit dem Erbscheinsverfahren

Die Erbschaftsteuer ist direkt mit dem Nachlassverfahren verbunden:

Wie die Erbschaftsteuer die Nachlassabwicklung beeinflusst

  1. Anzeigepflicht: Notare und Banken melden automatisch dem Finanzamt
  2. Steuerbescheid als Voraussetzung: Vermögensübertragungen müssen häufig auf den Steuerbescheid warten
  3. Zusatzkosten: Neben der Erbschaftsteuer fallen Gerichts- und Notargebühren für den Erbschein an
  4. Zeitverlängerung: Steuerliche Prüfungen können die Nachlassabwicklung um Monate verzögern

Vermögenswerte, die nicht dem Erbschein bedürfen

Einige Vermögenswerte gehen direkt über:

  • Lebensversicherungen mit Bezugsberechtigung (außerhalb des Nachlasses, aber steuerlich relevant)
  • Gemeinschaftskonten (Guthaben geht direkt an Mitinhaber)
  • Depots mit Hinterbliebenenvollmacht (vereinfachte Übertragung)

Wichtig: Auch Vermögen außerhalb des Nachlasses kann erbschaftsteuerpflichtig sein, wenn es als Zuwendung auf den Todesfall gilt.

Wie Monely Ihnen Helfen Kann

Der Umgang mit Erbschaft- und Schenkungsteuerplanung erfordert eine einwandfreie Finanzorganisation. Monely kann ein unverzichtbarer Helfer in diesem Prozess sein:

Vollständige Vermögensübersicht:

  • Erfassen Sie alle Vermögenswerte (Immobilien, Fahrzeuge, Wertpapiere, Bankkonten)
  • Verfolgen Sie die Entwicklung Ihres Nettovermögens im Zeitverlauf
  • Behalten Sie eine konsolidierte Ansicht für spätere Steuerberechnungen

Schenkungsplanung:

  • Erstellen Sie finanzielle Ziele für jährliche Schenkungen innerhalb der Freibetragsgrenzen
  • Erfassen Sie Schenkungsvorgänge mit spezifischen Kategorien
  • Dokumentieren Sie den Verlauf aller Schenkungen über die Jahre, um die Zehn-Jahres-Frist im Blick zu behalten

Steuerreserve aufbauen:

  • Erstellen Sie ein dediziertes finanzielles Ziel für die geschätzte Erbschaftsteuer
  • Leisten Sie monatliche Beiträge, um den notwendigen Betrag anzusammeln
  • Vermeiden Sie, dass Erben Vermögen überstürzt verkaufen müssen

Nachlassverwaltungskosten im Blick:

  • Erfassen Sie alle Ausgaben rund um die Nachlassabwicklung
  • Verfolgen Sie Zahlungen für Anwaltshonorare, Gerichtskosten und Steuern
  • Exportieren Sie Berichte zur Weitergabe an Steuerberater und Anwälte

Familiäre Finanzorganisation:

  • Nutzen Sie die Gruppen-Funktion für das gemeinsame Finanzmanagement der Familie
  • Teilen Sie relevante Finanzinformationen mit zukünftigen Erben (nach Wunsch)
  • Erleichtern Sie die Vermögensübertragung mit organisierten Daten

Erinnerungen und Alerts:

  • Setzen Sie Erinnerungen für Fristen zur Steuerklärung
  • Empfangen Sie Benachrichtigungen über steuerliche Meldepflichten
  • Vergessen Sie keine Fristen, die Verspätungszuschläge auslösen könnten

Mit Monely behalten Sie die vollständige Kontrolle über Ihr Vermögen und erleichtern sowohl die Nachlassplanung als auch die Abwicklung im Bedarfsfall.

Fazit

Erbschaft- und Schenkungsteuer kann bis zu 50 % Ihres Vermögens kosten — je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des übertragenen Wertes. Die gute Nachricht ist, dass Deutschland mit seinen Freibeträgen und der Zehnjahres-Regel für Schenkungen eines der günstigsten Erbschaftsteuersysteme für gut geplante Übertragungen bietet.

Wer die Freibeträge versteht, frühzeitig plant und die richtigen Gestaltungsoptionen nutzt, kann die Steuerbelastung für seine Familie erheblich reduzieren oder sogar auf null bringen. Strategien wie die Zehnjahres-Schenkungsplanung, die Nutzung des steuerfreien Familienheims und Betriebsvermögensbegünstigungen können die Steuerbelastung deutlich senken.

Angesichts der Komplexität des deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts sollten Sie nicht warten, bis das Problem auftritt — konsultieren Sie einen Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht und beginnen Sie heute mit der Organisation Ihrer Finanzen.

Denken Sie daran: Erbschaft- und Schenkungsteuer sind nicht optional, aber ihre Auswirkungen auf Ihre Familie lassen sich mit richtiger Information und vorausschauender Planung minimieren.


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